FAQ-ArtikelDas Wichtigste zum Coronavirus für Schul- und Kindergartenfotografen (aktualisiert am 11.Mai 2020)

Blog  »  News & Features, 16. März 2020, Julius Nadolny

Letztes Update: 11. Mai 2020

Eines ist gewiss: Das neuartige Coronavirus COVID-19 hält die Welt im Augenblick in Atem. Im Zuge der Schließungen von Einrichtungen stehen nun auch viele Kindergarten- und Schulfotografen vor immer größeren Herausforderungen.

Aus diesem Grund möchten wir gemeinsam mit dir an sofortigen Maßnahmen und langfristigen, nachhaltigen Lösungen arbeiten. Die ersten Fragen, die du uns bereits gestellt hast, möchten wir in diesem Artikel beantworten.

Hinweis: Mit Hilfe von deinem Feedback werden wir unsere Inhalte kontinuierlich erweitern und überarbeiten. Wir freuen uns auf deine Ideen und Anregungen, die du uns mit Hilfe des Formulars am Ende des Artikels übermitteln kannst!

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Inhaltsverzeichnis:

Wie reagiere ich gegenüber der Einrichtung, wenn diese vorübergehend geschlossen oder der Fototag aus anderen Gründen abgesagt wurde?

Geschlossene Einrichtungen und abgesagte Fototage sind eine Herausforderung für jeden Kindergarten- und Schulfotografen. Dennoch ist es sehr wichtig, dass du Verständnis für die Entscheidung zeigst. 

Versuche mit der Einrichtung einen Nachholtermin für den Frühsommer zu planen in der Hoffnung darauf, dass sich die Situation bis dahin wieder entspannt hat. Hiermit wirkst du dem Risiko einer erneuten Schließung im Herbst entgegen. Sofern der frühere Termin dann nicht möglich sein sollte, hast du eine weitere Chance auf einen Termin im Herbst.

Sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, gebe der Einrichtung die Zeit, bis sich die Lage entspannt hat und eine Rückkehr zum Alltag wieder absehbar ist. Zu häufiges Nachhaken empfinden die Einrichtungen derzeit als unpassend.

Wie kann ich finanzielle Ausfälle durch Schul- und Kindergartenschließungen abfedern?

Härtefall-Fonds für Selbständige

Im Rahmen des Corona-Hilfsfond-Gesetzes hat die Regierung ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ein Krisenfond von 4 Milliarden Euro soll einen Härtefond für Familienunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) finanzieren, welcher von den Betroffenen nicht zurückgezahlt werden muss (siehe wko.at).

Seit 27. März 2020 können Selbständige Ansprüche auf Zuschüsse aus dem Härtefall-Fond Phase 1 stellen. Diese Phase ist nun abgeschlossen.

Ab 20. April 2020 startete die 2. Phase des Härtefall-Fonds. Die Selbständigen erhalten maximal einen Zuschuss von 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate. Dabei ist die Berechnungsbasis der Nettoeinkommensentgang. (siehe wko.at) Die Antragstellung ist aktuell gestoppt, da der Antrag auf die neue Richtlinien, welche am 30.04 vom BMF veröffentlicht wurden, angepasst wird. Ab Montagabend, den 4. Mai, ist der Antrag nach den neuen Förderrichtlinien auf der Seite des WKÖ verfügbar.

Corona Hilfs-Fonds

Am Freitag, den 03. April 2020 wurde von der Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Corona-Hilfs-Fonds insgesamt 15 Milliarden Euro umfassen soll. Dieses „Notfallhilfe – Paket“ sieht Kreditgarantien sowie Fixkostenzuschüsse vor.

Unternehmen, die unter Liquiditätsengpässen leiden, können ab dem 08. April einen Antrag für einen zu 90 % vom Staat garantierten Kredit stellen. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahre. Er kann aber nochmals um 5 Jahre verlängert werden. Den Antrag kannst du ausschließlich über Ihre Hausbank stellen. (salzburg24.at)

Zudem können Unternehmen zur Deckung Ihrer Fixkosten in der Corona Krise ab 20. Mai einen Antrag für nicht zurückzahlbare Zuschüsse über FinanzOnline stellen.
Der Zuschuss ist dabei gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall im Vergleich zum Vorjahr. Wenn die Ausfälle innerhalb von 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, erhältst du folgende Ersatzleistungen (bmf.gv.at):

  • 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80 – 100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

Überbrückungskredite

Es stehen außerdem Überbrückungskredite für EPU zur Verfügung, für die die Antragsstellung bereits möglich ist (siehe wko.at).

Steuerliche Maßnahmen

Darüber hinaus wurde eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. Zum einen können EPU die Stundung von Steuerzahlungen ab sofort beantragen. Ein entsprechender Antrag muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Zum anderen kannst du bis zum 31. Oktober 2020 einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen stellen, wenn du für dieses Jahr Einkommenseinbußen befürchtest. Im Antrag musst du als Begründung Umsatzeinbrüche durch Corona vermerken. Um das Verfahren zu vereinfachen, können Anträge nun auch per E-Mail direkt an corona@bmf.gv.at eingereicht werden. (siehe news.wko.at)

Außerdem können Anspruchszinsen und Säumniszuschläge herabgesetzt werden oder ganz entfallen. Das Bundesministerium für Finanzen hat für alle steuerlichen Erleichterungen wegen des Coronavirus einen kombinierten Musterantrag auf bmv.gv.at bereitgestellt.

Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge

Weiterhin können betroffene Selbständige bei der SVS einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder auf Herabsetzen der Beitragsgrundlage stellen.

Wann sind die Schulen und Kindergärten in meinem Bundesland wieder geöffnet?

Seit Montag, den 16. März 2020 findet an allen Schulen in ganz Österreich kein Unterricht mehr statt. Schüler werden nur noch im Bedarfsfall betreut (siehe bvz.at). Auch in Kindergärten findet nur eine Betreuung für Kinder ohne andere Betreuungsmöglichkeit statt.

Seit Montag, den 4. Mai 2020, beginnt wieder der Präsenzunterricht für die Maturanten. Zwei Wochen später, ab dem 18. Mai soll zudem eine weitere Phase gestartet werden, mit der weitere Schulklassen in den Präsenzunterricht zurückkehren sollen. (siehe bmbwf.gv.at).

Wie verhalte ich mich richtig am Fototag in Zeiten des Coronavirus?

Auch nach einer Wiedereröffnung der Einrichtungen, wird die Normalität erst langsam wieder einkehren. Viele Lehrer, Erzieher und Eltern werden weiterhin ängstlich sein und auch Vorsicht wird trotzdem noch geboten sein, um die Verbreitung von Viren zu vermeiden. Um andere zu schützen und nicht zu beunruhigen, stelle sicher, dass weder du selbst noch deine Fotografen erkältet oder krank zum Fotoshooting erscheinen. Außerdem empfehlen wir, die allgemeinen Hygienetipps (sozialministerium.at) einzuhalten.

Hast du weitere praktische Tipps? Wir freuen uns auf dein Feedback!

Ich möchte kurzfristig von der Fotomappe auf den Onlineverkauf umstellen. Wie gehe ich vor?

Auch im Falle der Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten nach den Osterferien könnte es aufgrund einzelner Quarantänefälle oder allgemeiner Beschlüsse zu einer erneuten Schließung im späteren Jahresverlauf kommen. Für dich zahlt es sich also aus, auch nach der Wiedereröffnung der Einrichtungen vorsorglich auf den Onlinverkauf umzusteigen.

Wieso erläutert unser Geschäftsführer Markus Posselt in diesem Meinungsartikel. Da aber auch nach der Wiedereröffnung die allgemeine Situation vermutlich noch angespannt sein wird, ist hier das richtige, taktvolle Vorgehen gefragt.

In Kindergärten:

Unsere Empfehlung insbesondere bei Fotoaufträgen im Kindergarten ist es, die Einrichtung in dieser angespannten Zeit nicht vor dem Fototag mit der Frage der Umstellung auf den Onlineverkauf zu belasten. Drucke stattdessen die benötigten QR-Karten auf Verdacht vorab aus und nimm diese mit zum Fototag.

Suche dann direkt am Fototag das Gespräch mit der Leitung und erkläre, dass du gerne auf den Onlineverkauf umstellen möchtest, damit die Einrichtung nicht mit dem Mappenverkauf oder Geldeinsammeln zusätzlich belastet wird. Falls die Leitung dies kurzfristig nicht entscheiden kann oder möchte, so bleibt es dir überlassen: Entweder fotografierst du die QR-Karten auf Verdacht trotzdem und gibst sie nicht an die Erzieher aus oder du verzichtest auf die QR-Karten und bleibst doch bei der Fotomappe.

In Schulen:

Wir empfehlen vorab das Gespräch mit der Schule zu suchen und diese von den Vorteilen des Onlineverkaufs zu überzeugen. 

Weitere Informationen:

Hast du andere Erfahrungen gesammelt? Wir freuen uns auf dein Feedback!

Wie kann ich meine fertigen Fotos trotz Schul- und Kitaschließungen noch verkaufen?

Im Zuge der Ausbreitung des Virus COVID-19 sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Für viele Fotografen bedeutet das verschobene oder abgesagte Aufträge und jede Menge Umsatzausfall.

Das ist besonders ärgerlich, wenn die Fotos bereits fertig aufgenommen sind, aber die Fotomappen aufgrund der Schließungen nicht mehr in den Einrichtungen verteilt werden konnten. Ob die Einrichtungen Ende April landesweit wieder öffnen, kann im Augenblick nur angezweifelt werden.

Der Onlineverkauf bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, die fertigen Fotos jetzt doch noch zu verkaufen. In unserem kostenlosen Webinar zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie es funktioniert.

Unser Expertenteam unterstützt dich auch gern persönlich bei allen Schritten. Buche dafür einen kostenlosen Telefontermin.

Du verkaufst deine Fotos bereits online?

In dem Fall stelle deinen Auftrag schnellstmöglich auf den Onlineverkauf mit Direktversand um. Damit musst du nach dem Fototag nicht mehr in die Einrichtung. Die Eltern bestellen die Fotos im Onlineshop und bezahlen digital per PayPal oder Banküberweisung. Der Versand erfolgt direkt an die Eltern.

Was mache ich mit meinen angestellten Mitarbeitern?

UPDATE vom 06. April 2020: Der Finanzrahmen für Kurzarbeit soll von 1 Millionen auf 3 Millionen Euro aufgestockt werden. (wienerzeitung.at)

Am Sonntag, den 15. März 2020 hat der Nationalrat ein COVID-19-Kurzarbeitsmodell ausgearbeitet, das für Unternehmen jeder Größe ab sofort verfügbar ist. Für Unternehmen mit festangestellten Mitarbeitern ist das Kurzarbeitergeld eine Option, um die finanzielle Belastungen auf sozialverträgliche Weise zu reduzieren.

Die Arbeitszeit von Angestellten kann im speziellen Fall der gegenwärtigen Situation bis auf null Stunden reduziert werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom Betrieb entlohnt und für die ausgefallenen / reduzierten Arbeitsstunden erhalten Arbeitnehmer Unterstützung vom AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe. Alle Details sowie Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Webseite des AMS.

Können Mitarbeiter nicht arbeiten, weil sie aufgrund der Kindergarten- und Schulschließungen ihr Kind betreuen müssen, haben sie Anspruch auf eine Woche (in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen) Lohnfortzahlung (siehe sozialministerium.at). Müssen Mitarbeiter selbst in Quarantäne und können deshalb nicht arbeiten, so haben sie trotzdem weiter Anspruch auf Bezahlung. Der Arbeitgeber wird dann wiederum von der Bundesregierung entsprechend entschädigt (siehe jobundcorona.at).

Was kann ich während der Schul- und Kindergartenschließungen tun?

Viele Fotografen fragen sich, was sie nun, während die Kindergärten und Schulen geschlossen sind, tun können. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, wie du die Zeit sinnvoll nutzen und dich auf die Zeit nach der Corona-Krise vorbereiten kannst.

Hinweis: Für die meisten Bankgespräche, aber auch für die Beantragung von Fördermitteln, benötigst du häufig einen Liquiditätsplan. Frisch-Fotografie hat dafür eine kostenlose Excel-Vorlage zur Verfügung gestellt.

  • Falls du es noch nicht getan hast, stelle auf den Onlineverkauf um (Lies hierzu auch den Meinungsartikel von Markus Posselt)
  • Stelle deine Bestellungen auf Direktversand um
  • Biete Downloads in deinem Onlineshop an
  • Verschicke Newsletter, um deine Kunden über deine Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten 
  • Sei aktiv auf den Social-Media-Kanälen
  • Bleibe in Kontakt mit den Schulen und Kindergärten
  • Öffne alte Galerien erneut und erstellen Sonderangebote für deine Kunden
  • Schaffe Anreize und biete Gutscheine an, um jetzt schon Familienshoots für die Zeit nach dem Kontaktverbot zu buchen

Hinweis zu Rabatten:

  • Passe lieber das Produktangebot als die Preise an!
  • Formuliere Angebote/Rabatte immer konkret aus, damit du deine eigene Kostenstruktur nicht nachhaltig beschädigst
  • Optimiere Abläufe und Prozesse und erstelle Automatisierungen für wiederkehrende Kommunikation (z.B. E-Mail-Vorlagen für verschiedene Themen, nutze hierfür auch die Kommunikationsprofile in deinem GotPhoto-Account)
  • Überarbeite deine Marketingstrategie und überlegen dir neue, kreative Ansätze und Konzepte
  • Stärke deine Beziehungen zu Geschäftskontakten
  • Optimiere deine Webseite z.B. durch neue Bilder, Suchmaschinenoptimierung etc.
  • Aktualisiere deine Marketing- und Akquisematerialien
  • Gehe auf die Suche nach neuer Ausstattung, Requisiten und Hintergründen 
  • Nutze die Zeit für verschiedene Onlinekurse und Weiterbildungen
  • Suche nach nützlicher Software und Tools, die deinem Unternehmen zum Wachstum verhelfen können, sobald sich die Dinge wieder normalisieren

Um dich auch mit anderen Fotografen über dieses Thema auszutauschen, empfehlen wir dir, folgenden Facebook-Gruppen beizutreten:

Bei all diesen Vorschlägen wollen wir dich bestmöglich unterstützen und arbeiten aktuell unter Hochdruck an verschiedenen Angeboten für dich. Über unseren allgemeinen Newsletter halten wir dich darüber auf dem Laufenden. Klicke zur Anmeldung hier und scrolle zum Ende der Seite.

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend überarbeitet. Wir freuen uns auf deine Fragen und Anmerkungen!

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Julius Nadolny